Meldeportal zum Mindestlohnbetrug

Mit einer neuen Internetseite soll dem Mindestlohnbetrug der Kampf angesagt werden. Unter www.mindestlohnbetrug.de können Hinweise auf Unternehmen gegeben werden, die ihre Beschäftigten um den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,50 Euro pro Stunde prellen.

10. März 2021 von Klaus Meier

Die Hinweise werden an die für die Kontrollen zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls weitergeleitet. Das Projekt hat der niedersächsische Bundestagsabgeordnete Victor Perli (LINKE) initiiert. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht in einer Analyse für den DGB von 2,4 Millionen Beschäftigen aus, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten, obwohl er ihnen zusteht.

Meine eigenen Schätzung und Berechnungen haben ergeben, das manchen Taxifahrern hohe vierstellige Beträge im Jahr vorenthalten werden und die Berliner Taxibetriebe vermutlich jedes Jahr zweistellige Millionenbeträge an Fiskus und Sozialversicherung vorbeischleusen.

Sollte ein Taxifahrer seinen Chef über das Portal oder direkt beim Zoll melden, wenn er feststellt, dass ihm weniger Lohn ausgezahlt wird, als ihm nach dem MIndestlohngesetz zusteht? Die Frage ist nicht leicht zu beantworten, denn ihre Beantwortung hat zahlreiche Folgen. Vielleicht ist es auch möglich sich mit dem Arbeitgeber zu einigen, und den vollen Lohn von ihm nachträglich ausgezahlt zu bekommen.

Ich habe bei meiner Arbeit als Taxi-Soziallotse Erfahrungen im Umgang mit dem Thema gesammelt und helfe gerne mit einem Gespräch weiter. Das kann am Telefon stattfinden oder nach Verabredung im persönlichen Gespräch. Dabei lege ich keine Notizen an oder berichte über das Gesagte. Das Gespräch ist und bleibt vertraulich.

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